Die Behandlungskosten in der Privatpraxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach Art und Umfang der jeweiligen Behandlung.
Private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel ganz oder teilweise entsprechend des individuellen Versicherungstarifs. Patientinnen und Patienten wird empfohlen, sich bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Erstattungsbedingungen zu informieren.
Für gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung in einer Privatpraxis grundsätzlich nicht möglich. Die Behandlung erfolgt daher als Selbstzahlerleistung. Vor Beginn der Behandlung wird hierzu ein entsprechender Behandlungs- und Honorarvertrag abgeschlossen.
Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind mir wichtig. Bei Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf der Abrechnung sprechen Sie mich gerne an.